Beitragvon Duckly » 29.08.2011, 14:02:10
Neulich lief dazu ein Beitrag im Fernsehen. Etliche Leute hatten Tickets für Veranstaltungen über Drittanbieter erworben. Das Problem war aber, dass die Veranstalter die Tickets nur individualisiert vertrieben haben. Sie konnten also nur von dem Ersterwerber genutzt werden. Der Zweiterwerber konnte zwar das Ticket kaufen, wurde damit aber nicht reingelassen.
Soweit mir bekannt ist (bitte um Information, falls falsch) trifft das für die über Stage-Entertainment vertriebenen Tickets momentan noch nicht zu. Allerdings könnte es ja sein, dass Tickets für Events anderer Veranstalter auf die genannte Art vertrieben werden. Da durch den Verkauf solcher Tickets mitunter bei dem Zweiterwerber ein Vermögensschaden entsteht (denn dieser erhält ja kein vermögenswertes Äquivalent, welches im Besuch der Veranstaltung mittels des Tickets bestehen würde), könnte hierin ein Betrug zu sehen sein. Deswegen habe ich hier vorsichtshalber darauf hingewiesen.
Darüber hinaus könnte ein solcher Kaufvertrag ggf. auch zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigten, wenn das Ticket ins Blaue hinein verkauft wird.
Der Grund der Veranstalter wird wahrscheinlich darin bestehen gegen den Schwarzmarkt vorzugehen.