Seite 1 von 1

Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 26.07.2013, 23:54:55
von Duckly
Auf der folgenden Internetseite habt ihr die Möglichkeit an einer Petition zugunsten von Gustl Mollath teilzunehmen, der nach aktueller Beweislage seit Jahren unschuldig in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht ist. Für die Petition werden 100.000 Unterschriften benötigt. Mehr als 50.000 Unterschriften wurden bereits abgegeben. Es besteht auch die Möglichkeit anonym zu unterschreiben, so dass der eigene Name auf der Internetseite nicht bekanntgegeben wird.

In diesem Fall geht es um Gerechtigkeit, die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze und um die Wahrung der Grundrechte, insbesondere der Menschenwürde. Daher ist eine große öffentliche Beteiligung besonders wichtig.

Hier ist der Link =>

Petition zugunsten von Gustl Mollath

Weitere Informationen findet ihr auch hier =>

Informationen zum Fall Gustl Mollath

<=

Super wäre auch, wenn ihr den Link zur Unterschriftenaktion über die sozialen Netzwerke verbreitet.

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 27.07.2013, 03:16:14
von jankru
Na das machen wa doch glatt.

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 06.08.2013, 13:28:02
von Lion King
Gustl Mollath ist frei: http://www.gmx.net/themen/nachrichten/p ... llath-frei

Da bin ich gespannt, welche Wahrheit am Ende im neuen Gerichtsverfahren heraus gefunden wird.

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 06.08.2013, 18:48:29
von Duckly
Ich hoffe, dass das neue Gerichtsverfahren dazu beitragen wird Gustl Mollath vollständig zu rehabilitieren. Schlimm wäre, wenn in dem neuen Verfahren nur versucht würde Gustl Mollath nun im Wege eines "fairen Verfahrens" wieder in die Psychiatrie einzuweisen. Das der Mann eindeutig nicht unter Wahnvorstellungen leidet und auch nicht gemeingefährlich ist, zeigt ja die Faktenlage. Ich gehe aber davon aus, dass das neue Verfahren ein vollständig rechtmäßiges Urteil zur Folge haben wird. Immerhin steht in diesem Fall auch das deutsche Rechtssystem auf dem Spiel.

Ihr könnt übrigens noch weiterhin an der Petition teilnehmen. Diese wurde nur aufgrund der aktuellen Situation angepasst.

Leider ist es wohl so, dass die begangenen Straftaten einzelner Personen zulasten von Gustl Mollath bereits verjährt sind.

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 06.08.2013, 20:33:42
von Lion King
Duckly hat geschrieben:
Leider ist es wohl so, dass die begangenen Straftaten der Ehefrau und anderer Beteiligter zulasten von Gustl Mollath bereits verjährt sind.


Ist das wirklich so? Falls sich heraus stellen sollte, dass Herr Mollath unschuldig ist, müsste diese Regelung wegen Verjährung nicht gelten oder ? :think:

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 06.08.2013, 20:47:04
von Duckly
@Lion King Verjährt ist leider verjährt. Der Sinn der Verjährung ist es ja gerade, dass man nicht auf alle Ewigkeit wegen einer Straftat verfolgt werden kann.

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 09.08.2013, 18:38:26
von Lion King
Wenn er freigesprochen werden sollte im neuen Verfahren, dann könnte er doch Schadenersatz einklagen oder?

Wegen Verjährung: Ich verstehe nicht, wenn das damalige Urteil falsch ist, dass da trotzdem die Verjährung gilt. :think:

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 09.08.2013, 19:11:50
von jankru
Weil Straftaten verjähren. Also ist die falsche Anschuldigung (oder was auch immer), insofern es sie gegeben hat verjährt. Und damit kann sie nicht mehr angeklagt werden. Lediglich einige wenige Straftaten wie Mord verjähren nie.

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 09.08.2013, 19:59:30
von Duckly
@Lion King Eine moralische Schuld bleibt sicherlich auf Seiten derjenigen bestehen, die etwaige Straftaten begangen haben. Allerdings kommt es in diesem Fall nur auf die gesetzliche Regelung an. Desto höher das Strafmaß ist, desto länger dauert auch die Verjährung.

Bezüglich eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs stellt sich auch wiederum die Frage nach der Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt jedenfalls drei Jahre.

Zu klären bleibt aber, ob Gustl Mollath wegen der Unterbringung in der Psychiatrie entschädigt werden muss.

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 12.08.2013, 22:03:42
von ann
Die Entschädigung, die er bekommen würde, ist allerdings ein Witz. Ich dächte, das sind weniger als 10 € bei Haftstrafen. Ich weiß allerdings nicht, wie es bei Unterbringung in einer Psychatrie ist. Bin auf jeden Fall mal gespannt, wie es jetzt weitergeht.

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 13.08.2013, 14:21:43
von Duckly
Das stimmt. Und die Jahre, die er in der Psychiatrie verbracht hat, kann ihm ja auch niemand mehr zurückgeben.

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 16.08.2013, 17:09:40
von Lion King
Herr Mollath hatte einen Auftritt bei Beckmann gehabt.

http://www.quotenmeter.de/n/65552/beckm ... er-rekorde

Schade, dass ich das verpasst habe.

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 14.08.2014, 10:54:04
von Lion King
Heute im Radio bekam ich mitr, dass Gustl Mollath frei gesprochen wurde. Aber der Freispruch hat einen Makel wegen der Gewalt gegen seiner Frau.

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 07.10.2014, 14:43:08
von Lukas
Lion King hat geschrieben:Heute im Radio bekam ich mitr, dass Gustl Mollath frei gesprochen wurde. Aber der Freispruch hat einen Makel wegen der Gewalt gegen seiner Frau.


Wieso ist das ein Makel?

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 07.10.2014, 21:10:07
von Lion King
Hast du die Nachrichten damals nicht verfolgt?

Da wurde gesagt, dass er beim Anklage-Punkt Gewalt gegen seine Frau nicht frei gesprochen wurde.

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 08.10.2014, 12:30:32
von Lukas
Ich habe sowohl die Nachrichten als auch den kompletten Fall verfolgt.

Dein Statement liest sich für mich, dass es ein Makel sei, dass das Gericht den Gewaltvorwurf nicht komplett fallen gelassen hat. Das empfinde ich selbst nicht als Makel, da es in diesem Punkt sogar zu einer Überzeugung kam, was im Regelfall zu einer Verurteilung führt.

Ein Makel wäre daher, wenn ein Gericht sagt: Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte die Straftat XY begangen hat, aber ich spreche frei, weil mir der Angeklagte so freundlich begegnet.

Mit meiner Frage an dich wollte ich einfach wissen, wieso du dies als Makel siehst. Vielleicht kannst du dies (näher) erklären, anstatt deine Aussage nur zu wiederholen?

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 08.10.2014, 12:40:03
von Ceytlin
Ich nehme an, dass der Makel weniger auf das Urteil an sich, sondern auf die sprichwörtliche "weiße Weste" bezogen war? So im Sinne von "Er ist zwar in den meisten Anklagepunkten frei gesprochen, ein Unschuldslamm und ausschließliches Opfer ist er aber deshalb noch lange nicht"? Verstehe ich dich richtig, Lion King?

Re: Petition zugunsten von Gustl Mollath

Verfasst: 08.10.2014, 21:20:00
von Lion King
Ceytlin hat geschrieben:Ich nehme an, dass der Makel weniger auf das Urteil an sich, sondern auf die sprichwörtliche "weiße Weste" bezogen war? So im Sinne von "Er ist zwar in den meisten Anklagepunkten frei gesprochen, ein Unschuldslamm und ausschließliches Opfer ist er aber deshalb noch lange nicht"? Verstehe ich dich richtig, Lion King?


Ja so würde ich das mit Makel erklären, da er bei dem einen Anklagepunkt nicht frei gesprochen wurde.